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Reiseversicherung für den ausländischen Gast
    Reisekrankenversicherung, Reiseunfallversicherung und
    Reisehaftpflichtversicherung für:

  • ausländische Staatsbürger, für vorübergehende Aufenthalte in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein bis zu 3 Jahren
  • deutsche Staatsbürger, die seit mehr als 2 Jahren ständig im Ausland leben, für vorübergehende Aufenthalte in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein bis zu 3 Jahren
  • Höchstaufnahmealter 74 Jahre


Reiseversicherung für ausländische Gästegruppen
    Reisekrankenversicherung, Reiseunfallversicherung und
    Reisehaftpflichtversicherung für:

  • ausländische Staatsbürger, für vorübergehende Aufenthalte in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein bis zu 12 Monaten
  • deutsche Staatsbürger, die seit mehr als 2 Jahren ständig im Ausland leben, für vorübergehende Aufenthalte in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein bis zu 12 Monaten
  • Höchstaufnahmealter 64 Jahre









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